Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Instrumentalunterricht der Maik Dietze & Alexander Strenge GbR
(1) Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen für den Instrumentalunterricht zwischen der Maik Dietze & Alexander Strenge GbR und dem Zahler. Als Lehrkraft wird die Person bezeichnet, die als Gesellschafter der Maik Dietze & Maik Dietze & Alexander Strenge GbR den Unterricht für den Schüler durchführt oder von ihr dazu beauftragt wird.
(2) Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Maik Dietze & Maik Dietze & Alexander Strenge GbR und dem Schüler, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, sind privatrechtlicher Natur.
Alle Änderungen oder Ergänzungen in Unterrichtsverträgen bedürfen des Einverständnisses beider Vertragspartner. Eine Erklärung darüber kann schriftlich oder per Email erfolgen. Bei Änderungen der AGB gilt eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen nach Bekanntgabe.
Sollte eine Bestimmung eines Unterrichtsvertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen des Vertrages oder der AGB davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind musikpädagogische Dienstleistungen in Form von Instrumentalunterricht und Musikkursen.
(3) Vertragsabschluss, Unterrichtsaufnahme, Entgeltzahlung
a) Der Unterricht, bzw. die Teilnahme am Kurs beginnt nach Abschluss eines Unterrichtsvertrages zwischen der Maik Dietze & Maik Dietze & Alexander Strenge GbR und dem Zahler.
b) Der Vertragsabschluss erfolgt über ein Online-Vertragsformular durch den Zahler. Er kommt zustande, wenn der Zahler den Unterrichts/Kursvertrag ausfüllt und über den entsprechenden Button kostenpflichtig abschließt. Die Musikschule bestätigt das Zustandekommen des Vertrages per Email.
c) Die Entgeltzahlungen werden über den Zahlungsanbieter der Maik Dietze & Alexander Strenge GbR abgewickelt. Der Zahler hinterlegt dazu seine Zahlungsdaten im Kundenportal des Zahlungsanbieters. Zahlungsarten sind:
- SEPA – Lastschrift
- Kreditkarte
c) Die Unterrichts/Kursaufnahme beginnt ab Vertragsstart laut Vertrag.
(4) Unterrichtstermin, Unterrichtsort
Der zwischen der Lehrkraft und dem Zahler vereinbarte wöchentliche Unterrichts/Kurstermin und -ort ist bindend. Änderungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner.
(5) Unterrichtszeit, garantierte Anzahl der Unterrichtseinheiten
Der Instrumentalunterricht und die Musikkurse findet während der Unterrichtszeit der Maik Dietze & Alexander Strenge GbR statt. Diese liegt außerhalb der Ferien und Feiertage des Freistaates Sachsen. Sollte die garantierte Anzahl von 34 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr aus Gründen, die die Lehrkraft zu vertreten hat, nicht realisiert werden, so wird am Ende eines Jahres nach Beginn der Vertragslaufzeit auf schriftlichen Antrag hin eine Erstattung der Unterrichtsgebühren in 34tel Anteilen vorgenommen. Wird der Unterrichtsvertrag gekündigt, berechnet sich die garantierte Anzahl der Unterrichtseinheiten anteilig.
(6) Tarife
Die Unterrichts/kurstarife richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung und regeln und beinhalten die Anzahl der am Unterricht teilnehmenden Schüler, die Dauer der einzelnen Unterrichtseinheiten und die Mindestvertragslaufzeit des Unterrichtsvertrages.
(7) Entgelte, Entgeltpflicht
Alle Entgelte sind Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit. Sie werden in 12 gleichen Raten zum Vertragsbeginn und weiterhin nach Ablauf eines Monats fällig. Im Falle der – berechtigten – Kündigung des Vertrags ist das Entgelt zeitanteilig bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu entrichten.
Die Entgeltpflicht wird während der Vertragslaufzeit nicht dadurch berührt, dass der Schüler am Unterricht nicht oder verspätet teilnimmt, oder dass er dem Unterricht fernbleibt.
Bei Rücklastschriften wird pro Rücklastschrift eine Gebühr von 8,00 € berechnet. Außerdem können bei Zahlungsverzug Mahngebühren in Höhe von 5,00 € erhoben werden. Verzugszinsen werden in der Regel mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(8) Probezeit
Innerhalb des ersten vollen Monats der Vertragslaufzeit können Verträge beidseitig außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf gekündigt werden.
Dazu können die Vertragspartner eine Erklärung in Schriftform oder per Email abgeben.
Die Fälligkeit der 1. monatlichen Rate des Jahresentgelts bleibt davon unberührt. Der Schüler kann bis zum Ende des 1. vollen Monats wöchentliche Unterrichtstermine wahrnehmen.
(9) Kündigung
- Unterrichtsverträge können beidseitig ordentlich laut Tarifbestimmungen formlos gekündigt werden.
- Die Kündigung kann per Onlineformular, per Email oder schriftlich erfolgen. Es gilt immer eine Frist von 14 Tagen. Die Maik Dietze & Alexander Strenge GbR behält sich das Recht vor, den Vertrag außerordentlich bei Zahlungsverzug oder groben Verstößen gegen die Hausordnung fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
- Außerordentlich können Verträge seitens des Zahlers bei Wegzug des Schülers aus Leipzig, länger andauernder Krankheit als 3 Wochen oder Schwangerschaft zum Ende des vollen Monats mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Nachweise müssen erbracht werden. Bei Musikkursen, die in Betreuungseinrichtungen von Kindern stattfinden, kann die Kündigung bei Ende des Betreuungsvertrages in der Einrichtung erfolgen.
- Besteht ein Unterrichtsvertrag in einem Gruppenunterrichts – Tarif und verbleibt nach Kündigung der anderen Gruppenteilnehmer nur ein Schüler in dieser Gruppe, kann die Maik Dietze & Alexander Strenge GbR den Vertrag für diese Gruppe zum Ende des vollen Monats mit einer Frist von 14 Tagen außerordentlich kündigen.
(10) Haftung
Die Maik Dietze & Alexander Strenge GbR haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Für alle anderen Ansprüche wird nicht gehaftet.
(11) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, 01.01.2023