Mietbedingungen für den Instrumentenverleih der Musikschule „Klimperkoffer“, Maik Dietze
1) Geltungsbereich
Diese Mietregelungen gelten für die Instrumentenvermietung und dem dabei enthaltenen Zubehör zwischen dem/der Mieter/in und der Musikschule „Klimperkoffer“, Maik Dietze als Vermieter.
2) Mietdauer
Die Mietdauer beginnt am Tag des Vertragsabschlusses und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie endet in dem Abrechnungszeitraum, in dem das Instrument vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben wird. Für die Beendigung des Mietvertrages ist die Rückgabe des Mietgegenstands notwendig.
3) Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen wenn:
– der/die Mieter/in das Vertragsformular ausgefüllt und über den Button „Mietvertrag kostenpflichtig abschließen“ versendet hat
– der/die Mieter/in über den Zahlungsanbieter des Vermieters die Kaution gezahlt und die monatliche Zahlung des Mietpreises eingerichtet hat
– der Vermieter den Abschluss des Mietvertrages bestätigt hat
4) Sorgfaltspflicht und Schadensdokumentation
Das Mietinstrument samt Zubehör ist vor jeglichen Beschädigung zu schützen. Wird der Mietgegenstand nicht in gleichwertigem Zustand wie bei Mietbeginn zurückgegeben, so behält sich der Vermieter vor, die vom Mieter geleistete Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Bei grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung kann der Vermieter auch weitere Ansprüche bis zur Höhe der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzes geltend machen.
Zur Sorgfaltspflicht gehören unter anderem:
– Grundsätzlich sachgemäße Handhabung und Behandlung
– Sachgemäße Lagerung an einem trockenen und diebstahlsicheren Orten, z.B. nicht an zu trockenen oder feuchten Räumen (Dachboden, Keller)
– das Instrument darf nicht beklebt oder bemalt werden
– es dürfen nur passende Saiten auf das Instrument aufgezogen werden, Falschbesaitung gilt als grobe Fahrlässigkeit
Bei Übergabe liegt dem Mietgegenstand ein Zustandsprotokoll bei. Dieses ist vom Mieter/in zu überprüfen und ggf. per Benachrichtigung zu korrigieren. Entsteht ein Schaden am Mietgegenstand oder bei Verlust ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen.
5) Außerordentliche Kündigung
Kann der Mietbetrag nicht bei Fälligkeit vom Zahlungsanbieter des Vermieters eingezogen werden, behält sich dieser das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages vor. Für den Fall des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz erhoben. Darüber hinaus können Mahngebühren von 5,00 € und Rücklastschriftgebühren in Höhe von 7,50 € pro Rücklastschrift berechnet werden.
Bei Zahlungsverzug und erfolglosem Mahnen wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs.
6) Kaution
Die für den Abschluss des Mietvertrag notwendige einmalige Kautionszahlung des/der Mieter/in wird nach Rückgabe des Mietgegenstandes vollständig zurückerstattet, insofern sich dieser im gleichen Zustand wie im Zustandsprotokoll dokumentiert, befindet. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Weitere Ansprüche bleiben davon unberührt.
7) Haftung
Außer der Einbehaltung der Kaution kann der Vermieter bei Beschädigung des Mietgegenstandes nur weitere Ansprüche geltend machen, wenn dieser unbrauchbar oder abhanden gekommen ist, oder wenn die umgehende Schadens- oder Verlustmeldung an den Vermieter seitens des/der Mieter/in ausbleibt.
8) Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Mietinstrumente und sämtliches mitvermietetes Zubehör bleiben im Besitz des Vermieters und bleiben dessen uneingeschränktes Eigentum. Eine Veräußerung, Verpfändung, Verarbeitung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung an Dritte ist unzulässig.
9) Datenschutz
Die bei der Instrumentenvermietung erhobenen Daten des/der Mieter/in werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke des Vermieters gemäß den Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt lediglich zu administrativen Zwecken. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt der/die Mieter/in das Einverständnis zu dieser Verarbeitung seiner/ihrer persönlichen Daten.
10) Widerruf
Beide Vertragspartner haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner über den Entschluss, den Mietvertrag zu widerrufen, informiert werden. Dies kann über die Kontaktdaten im Mietvertrag geschehen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet ist.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Vertrag widerrufen wird, ist der/die Mieterin verpflichtet, den Mietgegenstand zurückzugeben. Nach Rückgabe erstattet der Vermieter alle Zahlungen an den/die Mieter/in zurück. Sollte der Mietgegenstand in einem schlechteren Zustand als im Zustandsprotokoll dokumentiert sein, kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Weitere Ansprüche, vor allem bei Verlust oder grober Fahrlässigkeit, bleiben davon unberührt. Für die Rückzahlung verwendet der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel, das der/die Mieter/in bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. In keinem Fall werden dem/der Mieter/in wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
11) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, 01.01.2023